Die Kostengruppe 700 – die Baunebenkosten nach DIN 276 – umfasst Planungsleistungen, Fachingenieurhonorare, Projektsteuerung, Gutachten und Genehmigungen. Formal ist sie eine Nebenkostengruppe. Wirtschaftlich betrachtet ist sie jedoch der Kern der intellektuellen Wertschöpfung im Bauprojekt.
Ob sie lediglich eine Honorarbasis bleibt oder zu einer echten Steuerungsgröße wird, hängt wesentlich von der Projektrolle ab: Generalplaner oder klassisches Architekturbüro.
Synapcus bildet genau diese Unterschiede strukturiert ab.
Der Generalplaner: KG 700 als wirtschaftlicher Haupthebel
Ein Generalplaner übernimmt in den Leistungsphasen 1–5 nicht nur die Objektplanung, sondern koordiniert auch Tragwerksplanung, TGA, Sonderfachleute und häufig projektsteuernde Leistungen. Damit liegt ein großer Teil der wirtschaftlichen Verantwortung direkt in der Kostengruppe 700.
Praxisbeispiel – Generalplaner
Ein Projekt mit 20 Mio. € Baukosten.
Typischer Anteil KG 700: ca. 15 %
→ 3 Mio. € Baunebenkosten
Davon entfallen beispielsweise:
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1,2 Mio. € Objektplanung
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800.000 € TGA-Planung
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400.000 € Tragwerksplanung
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300.000 € Projektsteuerung
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300.000 € Gutachten / Sonstiges
Der Generalplaner verantwortet also Leistungen im Wert von 3 Mio. €.
Wenn hier die tatsächlichen Aufwände nur 8 % über der Kalkulation liegen, bedeutet das:
3.000.000 € × 8 % = 240.000 € Mehrkosten.
Ohne strukturierte Steuerung kann das direkt den Deckungsbeitrag gefährden.
In Synapcus werden diese Leistungen nicht pauschal verwaltet, sondern:
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im Leistungsbild strukturiert definiert
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HOAI-basiert kalkuliert
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in Synapcus-Aktivitäten operationalisiert
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mit Budgets versehen
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zeitlich erfasst
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im Controlling ausgewertet
Abweichungen werden früh sichtbar. Wirtschaftlichkeit wird aktiv geführt.
Für den Generalplaner ist die KG 700 damit kein Nebenblock, sondern das eigentliche Geschäftsmodell.
Das Architekturbüro: KG 700 als Honorarbasis
Ein klassisches Architekturbüro mit reinem Objektplanungsauftrag befindet sich in einer anderen Situation. Fachplaner werden separat beauftragt, die Koordinationsverantwortung ist begrenzter.
Praxisbeispiel – Architekturbüro
Gleiches Projekt: 20 Mio. € Baukosten.
Honorar Objektplanung (vereinfacht): 1,2 Mio. €.
Dieses Honorar liegt innerhalb der KG 700, jedoch trägt das Büro nicht die Verantwortung für die gesamten 3 Mio. € Baunebenkosten, sondern nur für den eigenen Anteil.
Eine Aufwandserhöhung von 8 % bedeutet hier:
1.200.000 € × 8 % = 96.000 € Mehrleistung.
Das ist wirtschaftlich relevant, aber das Risiko- und Steuerungsvolumen ist deutlich geringer als beim Generalplaner.
Für das Architekturbüro ist die KG 700 daher primär:
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eine Grundlage für Honorarermittlung
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eine Basis für Phasenfortschreibung
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ein Instrument zur Nachtragsklarheit
Synapcus unterstützt auch hier über Leistungsbild und HOAI-Struktur – der strategische Hebel ist jedoch naturgemäß kleiner.
Warum Synapcus-Aktivitäten entscheidend sind
Der zentrale Unterschied entsteht durch die operative Abbildung in Aktivitäten.
In Synapcus bleibt eine Leistung nicht abstrakt. Jede Planungsleistung wird in konkrete, budgetierbare Aktivitäten überführt:
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"Behördenabstimmungen"
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"Koordinationssitzungen"
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"Prüfprozesse"
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"Bauüberwachung"
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"Änderungsbearbeitung"
Dadurch entsteht eine durchgängige Steuerung:
Leistungsdefinition → Budget → Ressourceneinsatz → Ist-Kosten → Controlling
Für den Generalplaner bedeutet das: Transparenz über ein 3-Millionen-Euro-Volumen.
Für das Architekturbüro: Transparenz über das eigene Honorarvolumen.
Strategische Einordnung
Man kann es klar formulieren:
Für das Architekturbüro ist die Kostengruppe 700 eine kalkulatorische Grundlage.
Für den Generalplaner ist sie ein unternehmerischer Steuerungshebel.
Synapcus macht aus der KG 700 keine Prozentannahme, sondern eine strukturierte, steuerbare und wirtschaftlich analysierbare Größe.
Gerade in den Leistungsphasen 1–5, in denen die wesentlichen Weichen gestellt werden, entscheidet die Transparenz über Baunebenkosten über Stabilität, Marge und Risiko.
Und genau hier entsteht der Unterschied zwischen Verwaltung und Führung.
